AGB

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen sowohl für Buchung über ein anderes Portal als auch für verbindliche Direktbuchung über unsere eigene Website mit dem Buchungsvordruck.

--------------------------------------------------------------------

Liebe Urlaubsgäste!

Bei uns bucht man keine Reise, sondern mietet eine Ferienwohnung im Blauen Haus am Jadebusen.

Wir vermieten unsere Wohnungen ausschließlich zu unseren nachstehend genannten Bedingungen. Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag (auch: Beherbergungsvertrag, Gastaufnahmevertrag genannt).

Für den Vertrag zwischen Gast und Gastgeber gelten nachstehende Richtlinien, in Anlehnung an die deutsche Hotelordnung.

Stand 01.04.2022


  • 1. Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, sobald die vom Gast telefonisch oder per E-Mail gewünschte Reservierung der Unterkunft vom Vermieter angenommen und bestätigt wird, entweder telefonisch    oder per E-Mail. Hiermit wird die Buchung verbindlich und der Vermieter erstellt einen Vertrag.

  • 2. Für verbindliche Direktbuchung hier über unser Buchungsformular erhält der Gast/Mieter zusammen mit der E-Mail- Bestätigung den ANHANG.
  • 3. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
  • 4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • 5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (z.B.Strom, Wasser). Dies sind bei Ferienhäusern 10% .
  • 6. Falls Rücksendung des Vertrags oder die Anzahlung nicht fristgerecht erfolgen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig zu vermieten, um eventuelle Verluste zu vermeiden.
  • 7. Sollte die Restzahlung nicht fristgerecht auf unserem Konto eingegangen sein und auch nach unserer Anmahnung per E-Mail, Telefon oder Brief nach einer einwöchigen Frist noch keine Zahlung auf unserem Konto sein, behalten wir uns ebenfalls vor, den Vertrag wegen Vertragsbruch zu kündigen und den Verlust zu berechnen.
  • 8. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Gast werden nur die Tage berechnet, die nicht anderweitig vergeben werden konnten, bzw. bei einer Ersatzvermietung mit geringerem Mietpreis wird die Differenz zum Mietpreis des kündigenden Gastes diesem in Rechnung gestellt.
  • 9. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • 10. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast den für die Dauer des Vertrages errechneten Betrag zu zahlen.
  • 11. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes bleibt der Anspruch des Vermieters auf die volle Buchungssumme unberührt.
  • 12. Der Vermieter wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine Ersatzvermietung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er jedoch nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen mit erhöhtem Arbeitsaufwand zu unternehmen.
  • 13. Der Vermieter ist berechtigt, für den Verwaltungs-Mehraufwand (Änderung der Kalender bei allen Portalen, neuen Mietvertrag für neue Mieter, Schriftverkehr etc.) eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zu berechnen.
  • 14. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wenn das Ferienhaus am Anreisetag nicht vor 15:30 h belegt wird (wegen Endreinigung Vormieter) und am Abreisetag zwischen 8:00 – spät. 10:30h dem Vermieter wieder zur Verfügung steht (wegen Endreinigung für Nachmieter), andernfalls kann eine Nachberechnung für 1/2 Tag erfolgen.
  • 15. Der Gast hat keinen Anspruch auf Einzug in das Ferienhaus, wenn nicht zuvor der komplette Mietpreis samt Kaution und evtl. Extrakosten gezahlt wurde.
  • 16. Die Kaution inkl. Schlüsselkaution beträgt 100 Euro und kann zusammen mit der Restmiete gezahlt werden. Nach Abreise des Gastes wird der Betrag wieder zurücküberwiesen, sofern keine vom Gast verschuldeten Schäden an dem Haus oder dem Inventar entstanden sind. Zu Corona-Zeiten erbitten wir jedoch unbare Zahlung.
  • 17. Der Gast hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Gast ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen; spätere Beanstandungen können nicht mehr akzeptiert werden. Während der Mietzeit eventuell auftretende Schäden hat der Gast ebenfalls unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für Mitreisende.
  • 18. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Es gilt deutsches Recht.
  • 19. Salvatorische Klausel Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertrags schluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung → siehe z.B. Ergo Reiseversicherung